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Honorar
Leistungen einer psychologischen Privatpraxis übernehmen gesetzlichen Krankenkassen in den seltensten Fällen.
Als Privatversicherter und Beihilfeberechtigter hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Voraussetzung für eine komplette oder anteilige Erstattung ist, dass Ihre Versichertenpolice psychotherapeutische Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz umfasst.
Unabhängig davon erstatten manche Krankenkassen oder Zusatzversicherungen die Kosten zumindest anteilig für Ihre Mitglieder. Eine einheitliche Regelung besteht leider nicht.
Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“, die, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, in der Regel von der Steuer absetzbar sind.
- Kurzfristige Terminvergabe (meist innerhalb von 2 Wochen)
- Kein Eintrag über die Diagnose einer psychischen Störung in einer Krankenakte
- Anzahl der Termine unabhängig von der Bewilligung Ihrer Krankenkasse buchbar
- Keinerlei vertragliche Verpflichtungen
- Nach jeder Sitzung entscheiden Sie selbst über weitere Termine
Ihre Vorteile:
Meine Honorare sind abhängig von meinen Leistungen. Diese teile ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch mit.